Seit dem Weiberbrief von 1627 genießen die Reichsfrauen ihre besondere Stellung im Unüberwindlichen Reich. Sie haben eigene Rechte und können ein eigenes Gericht bestimmen, was in damaliger Zeit eine volkskundliche Rarität sondergleichen darstellte. Durch dieses Gericht können freventliche Reichsritter verurteilt und die Urteile vollstreckt werden.
Der UGR hat, was Frauenwertschätzung anbelangt, einen jahrhundertealten Vorsprung. Die Reichsfrauen können von den Reichsrittern einen eigenen Wiibervogt verlangen, der ihre Anliegen und Forderungen in deren Beratungen einfließen läßt. Ihre selbstverständlichste Zusammenkunft findet am Anniversarium statt. Ansonst kommen sie zusammen, wann die Schultheissin einlädt oder dreizehn Reichsfrauen dies verlangen. Lange ließen die Reichsfrauen ihre Aktivitäten in scheinbarer Agonie hinsiechen, nun aber haben sie sich unter Reichsschultheissin Isabelle Christ-Christen aufgerafft und werden zum gegenseitigen Spaß und zur Freude am Spiel aktiv werden.